Andreas Keßler
Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Regeln Sie Ihren Nachlass
- Sie sind sich unsicher, wie Sie Ihren Nachlass regeln sollen?
- Wie setzen Sie Ihre Wünsche für den Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation am besten um?
- Möchten Sie Ihren privaten Nachlass auch in der nächsten Generation erhalten oder die Nachfolge im Unternehmen planen?
- Befürchten Sie für den Erbfall hohe Erbschaftssteuerzahlungen?
- Sind Sie in gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen mit anderen, tatsächlichen oder vermeintlichen Erben verwickelt?
- Macht Ihnen eine Auseinandersetzung wegen eines Pflichtteilsanspruchs Sorge?
- Sind Sie durch ein Testament benachteiligt und möchten ihr Recht auf Pflichtteil durchsetzen?
Bei all diesen und den vielfältigen weiteren Fragestellungen im Erbrecht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Erbrecht bin ich ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Hierzu gehört die bundesweite und manchmal auch internationale Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, vom Erbscheinsantrag bis zur Stufenklage in komplexen Pflichtteilsverfahren. Da ich zudem im Hinblick auf die vielfältigen Schnittstellen zwischen Erbrecht und Steuerrecht seit vielen Jahren beratend tätig bin, kann ich Ihnen auch hier umfassend mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Dies gilt für die Gestaltung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, für die Testamentsgestaltung und auch für die Erbschaftssteuererklärung nach dem Erbfall.
Meine Beratung ist geprägt vom Grundsatz der konfliktvermeidenden Vermögensnachfolge. Potentielle künftige Konflikte, aus welchem Grund auch immer, werden in Zusammenarbeit mit Ihnen identifiziert. Ausgehend hiervon werden Lösungen zur Reduzierung des Konfliktpotentials und zur steuerlichen Optimierung gefunden.
Ist ein Konflikt bereits entstanden, so stehe ich als Rechtsanwalt gerichtlich und außergerichtlich an Ihrer Seite.
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