Beratung im Sinne von Konfliktvermeidung

Zufriedenheit - Keltisches Rundgrab in Kilmartin Glen, Schottland

 

Wenn zwei ein Erbe teilen sollen, so soll der Ältere teilen und der Jüngere wählen.

(Deutsches Sprichwort)

 

Wenn es doch immer so einfach wäre.

In den meisten Fällen ist die Situation, die Menschen dazu veranlasst, einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu suchen, unerfreulich. Kommt es doch nach Todesfällen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Betroffenen, die sie ohne juristische Beratung nicht bewältigen können.

Doch auch wer vorbeugen und durch eine testamentarische Regelung für Frieden nach dem Tod sorgen will, für den empfiehlt es sich angesichts der Komplexität des Erbrechts, einen erfahrenen Berater an seine Seite zu holen.

Im Jahr 2013 habe ich die Stiftung Vorsorge gegründet. Gewidmet habe ich sie dem Ziel, durch Förderung der Wissenschaft, aber auch durch Vorträge und Publikationen den Gedanken einer den Frieden fördernden Vorsorge in unserer Gesellschaft zu stärken. Mein Wunsch ist, dass Menschen in einer Art und Weise Vorsorge für die Zeit nach ihrem Tod treffen, dass die künftigen Erben den letzten Willen aus tiefster Überzeugung und in Harmonie miteinander annehmen können.

Möchten Sie das Erbe für Ihren Partner, für Ihre Kinder oder für andere Ihnen nahestehende Personen sichern? Bei allen Fragen rund um das Testament, aber auch dann, wenn Sie eine Vorsorgeverfügung abfassen möchten, können Sie mich ansprechen. Bei der Gestaltung gilt es auch, die erbschaftsteuerlichen Folgen zu berücksichtigen.

Nach meiner Erfahrung kommt es nach dem Tod eines Menschen häufig dann zu Auseinandersetzungen, wenn die Hinterbliebenen Hoffnungen in das Erbe gesetzt haben, die sich nicht erfüllen, ohne dass sie den Grund dafür kennen. Ich unterstütze Sie auf Wunsch dabei, hier die angemessenen Worte zu finden und so jenseits von rein rechtlichen Fragen zumindest zu versuchen, den letzten Willen des Toten begreiflich zu machen. Dadurch sinkt die Gefahr, dass sich eine Familie über das Erbe zerstreitet.

Selbstverständlich vertrete ich Ihre erbrechtlichen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.In erbschaftsteuerlichen Streitigkeiten vertrete ich meine Mandanten auch bis zum Bundesfinanzhof.

Wirtschaftliche und familiäre Umstände, die Ihnen Sorgen bereiten, können Sie mit mir besprechen ohne befürchten zu müssen, dass Dritte davon erfahren. Absolute Verschwiegenheit ist für einen Rechtsanwalt als Berufspflicht selbstverständlich. Auch dadurch kann die Vertrauensbasis entstehen, die eine erfolgreiche Beratung im Erbrecht erst möglich macht.

Eine offene und intensive Kommunikation mit meiner Mandantschaft ist mir sehr wichtig, aber auch unerlässlich, um gemeinsam Erfolg zu haben. In Zeiten moderner Kommunikation ist es dafür nicht unbedingt erforderlich, dass räumliche Nähe herrscht, durch die Nutzung der WebAkte haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Akte und sind so immer auf dem neuesten Stand, selbstverständlich nach den höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt.

Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei zur Verfügung, selbstverständlich mache ich aber auch Hausbesuche.