Fachanwalt Andreas Keßler

Rechtsanwalt Keßler, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater

 

  • Jurastudium und Referendariat in Bochum, danach 1987 Zulassung zur Anwaltschaft in Frankfurt am Main.
  • Steuerberatend bis 1994 in einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft beschäftigt.
  • Seit 1994 als selbständiger Rechtsanwalt und Steuerberater für deutsche und ausländische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Rhein-Main-Gebiet tätig, seit 2006 mit den Schwerpunkten Erbrecht und Vorsorgerecht.
  • 2013 Verleihung des Titels Fachanwalt für Erbrecht.
  • Sprachen: Englisch und Deutsch

Man kann nicht alles können, daher arbeite ich mich bei meiner Tätigkeit mit Experten verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Dies sind Ärzte, Immobiliensachverständige, Graphologen, Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Spezialgebieten wie zum Beispiel Familienrecht, Steuerberater oder Notare.