Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Entspannt durch Vorsorgeverfügung

 

Die Klugheit eines Menschen lässt sich aus der Sorgfalt ermessen, mit der er das Künftige bedenkt.

(Georg Christoph Lichtenberg)

 

Zufrieden in der Sonne auf einer Bank sitzen, seinen Gedanken nachhängen oder eine Zeitung lesen – das Leben kann so schön sein. Voraussetzung dafür ist für viele Mandanten, denen ich im Lauf der letzten Jahre helfen konnte, dass sie sicher sein können, auch für stürmische Zeiten vorgesorgt zu haben. Nach meiner Erfahrung wächst Wille zur Vorsorge vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mit immer mehr Senioren in hohem und höchstem Alter.

Ich biete Ihnen im Bereich des Vorsorgerechts Hilfestellung bei der Formulierung Ihres vorletzten Willens an. Die wichtigsten rechtlichen Instrumente zur Gestaltung Ihrer rechtlichen Verhältnisse in den letzten Lebensjahren oder in Notsituationen sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

Es ist allerdings nicht so, dass nur für das Alter Vorsorge getroffen werden sollte. Jeder kennt sicherlich auch Fälle, in denen jemand in jungen Jahren bereits vom Schicksal hart getroffen wird und seine Geschäftsfähigkeit verliert – und sei es auch nur für einen beschränkten Zeitraum von einigen Monaten. Wir leben in einer Welt, in der ein schwerer Unfall jeden treffen kann, aber nicht gleich zum Tod führen muss. So kann das künstliche Koma über einige Monate ein probates ärztliches Mittel sein, um Schädigungen des Gehirns zu therapieren. Wurde ein Patient in ein künstliches Koma versetzt, so sollte seine rechtliche Handlungsfähigkeit durch eine Person sichergestellt werden, die durch eine Vorsorgevollmacht zu seiner Vertretung legitimiert ist.

Besonderheiten ergeben sich in der Vorsorge auch dann, wenn der oder die Betreffende minderjährige Kinder hat. Hier bietet sich die Errichtung einer Sorgerechtsverfügung an, damit die Fürsorge für minderjährige Kinder geregelt ist und im Ernstfall nicht automatisch staatlichen Institutionen zufällt.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, was geschehen soll, wenn eine Person die Fähigkeit zur Äußerung ihres Willens verliert. Sie können im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens als Vertreter Ihrer Interessen bestimmen. Damit übertragen Sie dieser Person oder diesen Personen die Vollmacht, für Sie tätig zu werden. Sie bestimmen also selbst, wer Ihre Angelegenheiten für den Fall regelt, dass Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können. Damit sind Sie nicht auf einen Betreuer angewiesen, der vom Betreuungsgericht eingesetzt wird.

Die Vorsorgevollmacht hat in der Regel eine wirtschaftliche Komponente, so dass der Vorsorgebevollmächtigte Verträge wirksam abschließen kann. Daneben besteht als zweite Komponente für den Vorsorgebevollmächtigten die Möglichkeit, persönliche Angelegenheiten für den Vertretenen zu regeln, ihn zum Beispiel gegenüber Behörden zu vertreten.

Sollte der Vorsorgebevollmächtigte trotz der vereinbarten Vollmacht zusätzlich für einzelne Geschäfte die Zustimmung eines Gerichts brauchen, so stellt eine Betreuungsverfügung sicher, dass auch hier eine Person des Vertrauens eingesetzt wird.

Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind Erklärungen, die gegenüber Geschäftspartnern, Behörden oder sonstigen Dritten wirken, denen gegenüber der Bevollmächtigte handelt. Sie betreffen also das sogenannte Außenverhältnis. Das Innenverhältnis umfasst dagegen die Regelung der Rechtsbeziehungen, die zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten gelten sollen. Hier empfiehlt sich der Abschluss eines Vorsorgevertrags.

In einem Vorsorgevertrag vereinbaren Sie mit dem Bevollmächtigten, ab wann er von der Vorsorgevollmacht, die Sie ihm verliehen haben, Gebrauch machen soll. Zudem bestimmen Sie die Art und Weise, wie der Bevollmächtigte für Sie handeln und sorgen soll. Weiter können Sie Fragen der Haftung des Bevollmächtigten und der Abrechnung regeln, zum Beispiel gegenüber den Erben. Schließlich können Sie auch bestimmen, ob und auf welche Weise der Bevollmächtigte durch eine weitere Person beraten, unterstützt oder kontrolliert werden soll.

Es empfiehlt sich häufig, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dann gilt es zu klären, wie das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander ausgestaltet sein soll und wessen Ansicht letztlich für die zu treffenden Entscheidungen den Ausschlag geben soll. Wenn Sie festlegen, dass die Bevollmächtigten nur gemeinsam handeln können, dann könnte es im Konfliktfall problematisch werden: Schlimmstenfalls kommen die Bevollmächtigten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Folge dessen wäre ein Entscheidungsvakuum. Die getroffene Vorsorge würde ins Leere laufen und das Manko müsste durch eine gerichtliche Betreuung ausgeglichen werden.

Das Thema Vorsorge ist in den letzten Jahren in den Medien immer wieder von neuem aufgegriffen worden. Häufig wird auf die Gefahren hingewiesen, die durch die weitreichende Vollmacht für den Vertretenen entstehen können. Eventuell bietet es sich also an, eine weitere Person des Vertrauens als Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Die Aufgabe eines Kontrollbevollmächtigten besteht darin, den Vorsorgebevollmächtigten bei bestimmten Geschäften oder im Hinblick auf dessen Verhalten in geschäftlichen Angelegenheiten zu kontrollieren. Die Anordnung einer Kontrollbevollmächtigung kann auch aus einem weiteren Grund sinnvoll sein: Kommt es im Fall von mehreren Bevollmächtigten zu einem Streit unter diesen, so kann der Kontrollbevollmächtigte sich als Vermittler zur Verfügung stellen und letztendlich eine eindeutige Entscheidung in Ihrem Sinne herbeiführen, ohne dass eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird.

Patientenverfügung

Kommt die Rede im Mandantengespräch auf die Patientenverfügung, so lautet der einhellige Tenor: „Auf gar keinen Fall will ich an die Schläuche.“ Es ist offensichtlich eine gruselige Vorstellung, als Objekt ärztlichen Handelns ohne eigenen Willen auf Monate, vielleicht sogar auf Jahre, am Leben erhalten zu werden.

Der medizinische Fortschritt hat die Möglichkeiten der Erhaltung des Lebens schwer kranker Patienten enorm erweitert. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Einführung effektiver Methoden der künstlichen Ernährung. In den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die Ernährung per Magensonde oder unter Umgehung des Verdauungstrakts perfektioniert. Die Lebensdauer konnte – ungeachtet der Frage der Lebensqualität – erheblich verlängert werden.

Parallel dazu wurde in der Literatur die rechtliche Dimension diskutiert, die sich aus dieser medizinischen Entwicklung ergeben hat. Für die Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer wirksamen Patientenverfügung waren insbesondere zwei Gründe maßgeblich. Zum einen wurde festgestellt, dass es wünschenswert ist, den Willen des Patienten zur Leitlinie für ärztliches Handeln zu erklären. Zum andern erkannte man die Notwendigkeit, rechtliche Risiken für die behandelnden Ärzte senken.

In einer Patientenverfügung informieren Sie die Ärzte über die Behandlungen, die Sie wünschen, und weisen sie an, solche Behandlungen zu unterlassen, die Sie für sich selbst ausschließen. Die Patientenverfügung ist für Ihr Wohlergehen zentral, sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihren Willen hinsichtlich der ärztlichen Behandlung nicht mehr selbst äußern können. Bei der Formulierung der Patientenverfügung müssen Sie insbesondere darauf achten, dass ihr Anwendungsbereich, das heißt die Gesamtheit der Fälle, in denen die Verfügung gelten soll, genau definiert ist.

Es kann sinnvoll sein, den Vorsorgebevollmächtigten mit der Aufgabe zu betrauen, im Fall des Falles auch die Durchsetzung der Patientenverfügung sicher zu stellen.

Vorsorgestreit

Die Medien horchen insbesondere dann auf, wenn Vorsorgevollmachten missbraucht werden oder wenn der Vorsorgebevollmächtigte aufgrund von mangelnder Akzeptanz gezwungen ist, die Vorsorgevollmacht mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Gerade Banken und Ärzte haben oft Bedenken, wenn ihnen als Belege für die Befugnisse von Bevollmächtigten Formulare vorgelegt werden, die aus dem Internet heruntergeladen wurden. Oftmals steht dann schnell die Frage im Raum, ob die Erklärung tatsächlich dem Willen des Vertretenen entspricht oder ob der Vertretene womöglich zur Unterschrift gedrängt wurde.

Nach meiner Erfahrung sind derartige Reaktionen dann unwahrscheinlich, wenn die vorgelegte Vollmacht mithilfe eines Rechtsanwalts oder Notars erstellt wurde. Die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird dann als das Ergebnis einer professionellen Beratung wahrgenommen.

Teilweise wird eine Vorsorgevollmacht auch von interessierter Seite angegriffen. In solchen Fällen kann ein Anwalt mit der Aufgabe betraut werden, den Vorsorgebevollmächtigten zu unterstützen und eine gerichtliche Betreuung abzuwehren. Gelingt dies, so kann letztendlich dem Willen desjenigen, der eine Vorsorgevollmacht gerade zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung eingerichtet hat, zum Durchbruch verholfen werden.

Beerdigungsverfügung

Zu Lebzeiten kann Vorsorge im Hinblick auf die Beerdigung getroffen werden. Es geht um die Form und den Ablauf der Beerdigung, die im Vorhinein festgelegt werden. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmer an, der gegebenenfalls auch bevollmächtigt werden kann, die geplante Beerdigung auszurichten. Ergänzend dazu kann auch die Grabpflege für die Dauer des Bestands des Grabes im Vorhinein festgelegt werden.